TOP Ö 4: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sportfläche Geißbühl“ 1. Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1BauGB zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen
2. Billigung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs über die örtlichen Bauvorschriften
3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.